QR-Codes für alle Gräber

Unvergessen bleiben! Jeder Mensch ist besonders und wertvoll.

Auf diesem Friedhof kann jede Grabstätte mit einem QR-Code versehen werden.

 

Das Anbringen eines QR-Codes auf der Grabstätte, einschließlich Grabmal, muss der Evangelischen Kirchengemeinde Lennep als Friedhofsträgerin durch die nutzungsberechtigte Person im Vorhinein angezeigt werden und ist genehmigungspflichtig. Die Anzeige muss Auskunft über die Gestaltung des QR-Codes und den Inhalt der hinterlegten Internetseite geben. Zusätzlich muss die nutzungsberechtigte Person schriftlich erklären, dass sie die Verantwortung für die Inhalte der hinterlegten Internetseite während der gesamten Nutzungszeit übernimmt. Verstoßen die Inhalte der hinterlegten Internetseite gegen die Satzungsregelungen, insbesondere gegen das christliche Empfinden oder verletzen sie die Würde des Ortes oder der verstorbenen Person, kann der QR-Code unverzüglich durch die Friedhofsträgerin auf Kosten der nutzungsberechtigten Person von der Grabstätte entfernt oder unlesbar gemacht werden.

 

Das Anbringen eines QR-Codes wird in der Regel durch einen Steinmetz direkt bei der Beschriftung des Grabmales bzw. der Verschlussplatte eines Kolumbariums geschehen, so dass die Anzeige und Genehmigung in einem Zuge mit dem Grabmalantrag erfolgen kann.